meisterkontor

Wissen · Kurze Antwort

Brauche ich als Handwerker einen Cookie-Banner?

Die Regel in einem Satz

Nach § 25 TDDDG braucht es eine vorherige Einwilligung, wenn Informationen auf dem Gerät des Besuchers gespeichert oder ausgelesen werden, die für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich sind. Ein Cookie, das nur ein Formular vor Missbrauch schützt, fällt nicht darunter; ein Werbe-Pixel schon.

Typische Fälle, die eine Einwilligung brauchen

  • Werbe- und Conversion-Pixel sozialer Netzwerke oder von Suchmaschinen-Anzeigen
  • Analysedienste, die Besucher über Cookies wiedererkennen
  • Eingebettete Inhalte Dritter, die beim Laden Cookies setzen, etwa manche Karten- oder Videodienste

Wie wir das handhaben

Websites von meisterkontor kommen standardmäßig ohne Tracking-Cookies aus. Wenn wir Besucherzahlen auswerten, dann mit einem Verfahren ohne Cookies. Karten oder Videos binden wir so ein, dass sie erst nach einem Klick laden. Dann braucht es keinen Banner, und Ihre Besucher sehen sofort Ihre Seite statt eines Einwilligungsfensters.

Möchten Sie später Anzeigen schalten und deren Erfolg messen, sprechen wir vorher darüber. Dann gehört eine saubere Einwilligungslösung dazu, die wir mit Ihnen abstimmen.

Und die Datenschutzerklärung?

Die brauchen Sie in jedem Fall. Sie muss beschreiben, was Ihre Website tatsächlich verarbeitet, zum Beispiel die Daten aus dem Anfrageformular. Wir richten sie passend zur Website mit Ihnen ein. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Ihr nächster Schritt.
Nicht Ihr nächstes Projekt.

Erzählen Sie uns in ein paar Sätzen von Ihrem Betrieb. Wir melden uns persönlich, werktags in der Regel innerhalb eines Werktags.