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Brauche ich BFSG-Compliance für meine Handwerker-Webseite?

Wenn Ihre Webseite Privatkunden (B2C) bedient — Termine, Anfragen, Shop — gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit Juni 2025. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio EUR Umsatz) sind teilweise ausgenommen, aber nur für reine B2B-Inhalte. Friseure, Kosmetik, Sanitär mit Anfrage-Formular: BFSG-relevant. Wir liefern BFSG-orientierte Seiten nach BITV 2.0 ohne Aufpreis.


Was BFSG bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt seit dem 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit in deutsches Recht um. Praktisch heißt das: Webseiten, die Verbraucher-Funktionen anbieten (Online-Termin, Online-Bestellung, Anfrage-Formular, Konto-Anlage), müssen für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein.

Wann es Ihren Handwerksbetrieb betrifft

Sie sind betroffen, wenn Sie auf der Webseite mindestens eines der folgenden anbieten:

  • Online-Terminbuchung (Friseur, Kosmetik, Massage, Physio)
  • Anfrage-Formular für Privatkunden (Sanitär, Elektrik, KFZ)
  • Bestellfunktion oder Online-Konto
  • Bezahlung oder Vertragsabschluss online

Reine Visitenkarten-Webseiten ohne Interaktion sind formal nicht betroffen — sollten aber trotzdem barrierefrei sein, weil sonst ein Teil Ihrer Kundschaft Sie nicht findet.

Ausnahme Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Mio EUR) sind teilweise ausgenommen — aber nur für reine Dienstleistungen, nicht für Produkte. Online-Terminbuchung gilt als Dienstleistung. Der Online-Verkauf eines Produkts nicht.

Vorsicht: Die Ausnahme entbindet nicht von jeder Pflicht, und sie ist umstritten. Wer auf der sicheren Seite sein will, setzt BFSG-orientiert nach BITV 2.0 um — die Aufwandsdifferenz ist bei einer kleinen Webseite minimal.

Was BFSG-orientiert nach BITV 2.0 technisch heißt

  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Text, 3:1 für UI-Elemente)
  • Tastatur-Bedienbarkeit für alle interaktiven Elemente
  • Korrekte semantische HTML-Struktur (Überschriften-Hierarchie, Listen, Buttons als Buttons)
  • Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder
  • Formular-Labels (kein Placeholder als einziges Label)
  • Sichtbarer Fokus-Indikator
  • Berücksichtigung von prefers-reduced-motion
  • Skip-Link zum Hauptinhalt
  • Eine separate Barrierefreiheits-Erklärung im Footer

Wie meisterkontor das umsetzt

BFSG-orientierte Umsetzung nach BITV 2.0 ist Teil unseres Standard-Pakets — kein Aufpreis. Konkret:

  • Alle Komponenten sind a priori barrierefrei gebaut (semantisches HTML, Farbkontraste WCAG AA, Fokus-Indikatoren)
  • Pflicht-Barrierefreiheits-Erklärung wird beim Aufsetzen generiert
  • Mobile-first heißt auch: Touch-Targets mindestens 44px
  • Animationen respektieren prefers-reduced-motion

Bußgeld und Kontrolle

Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 EUR geahndet werden, in der Praxis sind die Marktüberwachungsbehörden 2026 aber noch im Aufbau. Realistischer ist ein Beschwerde-Verfahren: Wenn ein Verbraucher meldet, dass Ihre Seite nicht bedienbar ist, gibt es zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung — dann kann es teuer werden.

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