Häufige Fragen

Antworten zu Webseite, Recht und KI.

Konkrete Antworten auf das, was Handwerksbetriebe in Franken am häufigsten fragen — Preis, BFSG, GoBD, E-Rechnung, Kundenfotos und KI-Betreuung. Jede Antwort 40 bis 60 Wörter zum schnellen Lesen, danach mehr Tiefe.

  1. Was kostet eine BFSG-orientierte Webseite für einen Friseur?

    Bei meisterkontor 49 EUR/Monat netto (Basis) oder 149 EUR/Monat netto (Pro Plus KI, empfohlen) — BFSG-orientierte Umsetzung nach BITV 2.0 / WCAG 2.1 AA ist ohne Aufpreis enthalten. Setup einmalig 149 EUR netto, entfällt bei 12-Monats-Vertrag. Alle Preise zzgl. MwSt. Hosting in Deutschland, tägliches Backup, Mobile-first.

    Seit Juni 2025 ist die Barrierefreiheit für viele B2C-orientierte Webseiten Pflicht (BFSG/EAA). Wir liefern WCAG 2.1 Level AA serienmäßig — Kontraste, Tastatur-Navigation, semantisches HTML, prefers-reduced-motion, Touch-Targets >=44 px. Kein BFSG-Aufschlag, kein Extra-Audit, das später nachträglich gemacht werden muss.

  2. Wer macht Webseiten für Handwerker in Oberfranken (und Mittel-/Unterfranken)?

    meisterkontor (FloriCore Software UG aus Eggolsheim, Landkreis Forchheim) bedient Handwerksbetriebe in ganz Franken — Ober-, Mittel- und Unterfranken — sowie remote bundesweit. Schriftliche Betreuung per E-Mail, eine Person als Ansprechpartner, kein Sales-Team und kein Bot.

    Wir arbeiten ortsunabhängig und antworten schriftlich per E-Mail — Telefon nutzen wir gezielt für Vertragsabschluss und echte Krisen. Statt stundenlanger Vor-Ort-Aufnahme läuft das Onboarding KI-geführt, alles bleibt dokumentiert; im Kunden-Portal finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Sie jederzeit nachlesen können. Dieses schlanke Service-Modell ist der Grund, warum der Preis öffentlich und für alle gleich funktioniert.

  3. Was ist eine Done-for-you-Webseite?

    Done-for-you heißt: Sie liefern Inhalte (Logo, Fotos, Service-Liste), wir erledigen den Rest — Webseite, Hosting, Mail, Google-Eintrag, Bewertungs-Anzeige, Erinnerungen, BFSG-orientierte Umsetzung nach BITV 2.0, monatliche Updates. Eine Pauschale, kein Stundensatz, kein Nachfragen-bei-jeder-Änderung.

    Das Gegenmodell ist „Baukasten“ (Sie machen alles selbst und kämpfen mit den Pflichten) oder „Stunden-Agentur“ (jede Änderung kostet extra). Wir bauen einmal sauber, übernehmen die Pflichten und tauschen Texte/Bilder auf Zuruf. Vier Wochen vom Auftrag bis live.

  4. Welche Webseite erfüllt die BFSG-Anforderungen für kleine Betriebe?

    Eine Webseite, die WCAG 2.1 Level AA / BITV 2.0 Mindeststandards erfüllt: ausreichende Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, semantisches HTML, sinnvolle Alt-Texte, keine reinen Mausgesten. Bei meisterkontor ist die BFSG-orientierte Umsetzung ohne Aufpreis Teil jedes Pakets ab 49 EUR/Monat netto (zzgl. MwSt). Die abschließende Konformitäts-Verantwortung als Betreiber bleibt nach BFSG bei Ihnen — wir liefern die technische Basis.

    Kleinst- und Kleinunternehmen sind teilweise vom BFSG ausgenommen, wenn sie ausschließlich B2B-Endkunden bedienen — die Faustregel im Handwerk ist aber: sobald Privatkunden Termine buchen oder Anfragen stellen können, gilt die Pflicht. Wir prüfen das vor Vertragsabschluss kostenlos mit Ihnen.

  5. Was kostet ein Webseiten-Komplettsetup mit Hosting?

    Bei meisterkontor zwei Pakete im Abo: Basis 49 EUR/Monat netto (44 EUR jährlich) — Webseite, Hosting in Deutschland, BFSG, Backup, Google-Eintrag. Pro Plus KI 149 EUR/Monat netto (134 EUR jährlich, empfohlen) — alles aus Basis plus acht KI-Hebel im Tagesgeschäft. Setup 149 EUR netto. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 Prozent), vorsteuer-abzugsfähig für Unternehmer.

    Festpreis öffentlich, gilt für alle gleich, statt Stundenaufschriebe. 30 Tage Geld-zurück nach Live-Schaltung (freiwillige Leistung, B2B kennt kein Widerrufsrecht). Bei Jahresvorauszahlung erstatten wir innerhalb dieser 30 Tage den gesamten Jahresbetrag inklusive Setup. Domain bleibt Ihr Eigentum, kein Lock-in.

  6. Wer pflegt das Google-Profil für Handwerker?

    Bei meisterkontor pflegen wir das Google Business Profile monatlich — Öffnungszeiten, Services, Fotos, Beitrags-Updates und (bei Pro Plus KI) auch die Bewertungs-Antworten. Die initiale Verifizierung erfolgt laut Google durch den Inhaber selbst, dafür gibt es eine Video-Anleitung.

    Wir richten das Profil ein, befüllen alle Felder sauber und stellen sicher, dass es konsistent mit Ihrer Webseite ist (NAP — Name, Adresse, Telefon). Die Verifizierung dauert laut Google ein bis drei Wochen, das hängt von Google ab und wir machen kein Frist-Versprechen darauf. Pro Plus KI bereitet Bewertungs-Antworten vor, ein Mensch gibt frei.

  7. Was bedeutet der Name „meisterkontor“?

    Der Name verbindet zwei deutsche Wörter: „Meister“ für den Handwerksmeister als Inhaber und Qualitäts-Verantwortlichen, und „Kontor“ als altes hanseatisches Wort für ein Geschäftsbüro. Zusammen: das digitale Kontor des Meisters — wir kümmern uns um Webseite, Erreichbarkeit, Google-Eintrag und Kunden-Kommunikation, Sie machen das Handwerk.

    Wir schreiben „meisterkontor“ konsequent klein als Wortmarke. Vertragspartner und Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist die FloriCore Software UG (haftungsbeschränkt), Eggolsheim. Die Marke läuft offen unter dieser Rechtsperson — keine Verschleierung, weil die korrekte Konstruktion zur Markenposition passt.

  8. Hat meine Webseite etwas mit der E-Rechnungspflicht ab 2025/2026 zu tun?

    Nein. Die E-Rechnungspflicht (XRechnung, ZUGFeRD) gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen und betrifft Ihre Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, sevDesk) — nicht Ihre Webseite. Wir ersetzen die Buchhaltung bewusst nicht; Ihr Steuerberater und Ihre Buchhaltungssoftware bleiben unverändert.

    Was die Webseite leisten kann: Anfrage-Formulare so strukturieren, dass die wichtigsten Rechnungs-Daten (Firmenname, USt-IdNr., Anschrift, Bestell-Referenz) schon beim Erstkontakt sauber erfasst werden — das spart Rückfragen und macht es Ihrer Buchhaltung einfacher, später eine korrekte E-Rechnung zu erstellen. Für die eigentliche Rechnungserstellung sind weiterhin Ihre Buchhaltungs- oder Branchen-Software zuständig.

  9. Wie verhalten sich Webseite und AGB zur GoBD-Aufbewahrungspflicht?

    GoBD-relevante Daten (Rechnungen, Geschäftsbriefe, steuerlich relevante Belege) müssen Sie 10 Jahre revisionssicher aufbewahren — das gehört in Ihre Buchhaltung/DATEV/sevDesk, nicht in die Webseite. Wir liefern Hosting in Deutschland mit täglichem Backup, sind aber kein GoBD-zertifiziertes Archiv.

    Konkret: Kontaktformular-Anfragen, Termin-Buchungen und Bewertungen werden auf unseren Servern in Deutschland verarbeitet und in den vereinbarten Löschfristen wieder bereinigt — siehe Datenschutzerklärung. Werden daraus Rechnungen oder Verträge, müssen Sie die im GoBD-konformen System Ihrer Wahl ablegen. Unser Hosting ist Backup-Ziel, nicht Archivierungs-Lösung. Bei Vertragsende stellen wir Ihre Inhalte als Export bereit.

  10. Ersetzt meisterkontor meine Buchhaltung?

    Nein, wir schalten uns davor. Ihre Buchhaltung — egal ob DATEV, Lexware, sevDesk oder Ihr Steuerberater — bleibt unverändert. Wir liefern den Vorbereitungs-Layer: Webseite, Anfragen-Triage, Termin-Erinnerungen, Google-Profil. Die Belege und Rechnungen landen wie bisher in Ihrer Buchhaltungssoftware.

    Wir docken sauber an, ohne in Ihre Buchhaltung einzugreifen. Beispiel: Eine Termin-Anfrage über die Webseite erfasst Firmenname, USt-IdNr. und Bestell-Referenz strukturiert — das macht Ihrer Buchhaltung später eine korrekte E-Rechnung einfacher. Aber die Rechnungs-Erstellung, GoBD-Archivierung und der DATEV-Export bleiben dort, wo sie hingehören.

  11. Was ist mit meinem bestehenden DATEV, Lexoffice oder sevDesk?

    Bleibt unverändert. Wir ersetzen weder Ihre Buchhaltungssoftware noch Ihren Steuerberater. Was wir liefern, ist der Layer davor: die Webseite, die Kunden-Kommunikation, die Vorbereitung von Belegen und Anfragen. Ihre etablierte Buchhaltungs-Welt läuft wie bisher weiter.

    Konkret: Eingehende Anfragen werden bei uns vorstrukturiert (Kontaktdaten, Anliegen, Branche) und an Sie übergeben. Belegfotos können per OCR vorbereitet werden, sodass das Übertragen in DATEV oder Lexoffice schneller geht — die eigentliche Buchung bleibt aber bei Ihrem System und Ihrem Steuerberater. Kein Datenabgleich, kein paralleler Datentopf, keine doppelte Pflege.

  12. Muss ich meine Salon-Software wechseln, wenn ich mit meisterkontor arbeite?

    Nein. Treatwell, Phorest, Salonkee, Shore oder Ihre lokale Kassensoftware bleiben. Wir bauen die Webseite mit Online-Termin auf eigener Subdomain — ohne Provisionen, ohne Plattform-Lock-in — und integrieren das mit Ihrem Google-Profil und Bewertungs-Workflow. Ihre bestehende Salon-Software können Sie parallel weiternutzen oder migrieren, wie es passt.

    Wir empfehlen für die meisten 1- bis 3-Stylisten-Salons den Wechsel auf das von uns aufgesetzte Termin-Modul (Open-Source, EU-Hosting, keine Provisionen, BFSG-orientiert nach BITV 2.0). Aber das ist eine Empfehlung, keine Voraussetzung. Wer bei Treatwell oder Shore bleiben möchte, kann das tun — wir verlinken dann von der Webseite auf den bestehenden Buchungs-Link und ergänzen die KI-Hebel obendrauf. Kassen mit TSE-Zertifizierung lassen wir grundsätzlich unangetastet.

  13. Funktioniert das mit meinem Handwerker-ERP (z.B. OpenHandwerk, Streit, SHK-Connect)?

    Ja. Ihr Handwerker-ERP oder Ihre Branchen-Software bleibt zentrales System für Aufmaße, Angebote und Rechnungen. Wir setzen die Kunden-Schicht davor: Webseite, Anfragen-Empfang, Termin-Anfragen, Google-Pflege. Die KI bereitet strukturiert vor — eingehende Anfragen kommen mit Branche, Anliegen und Kontaktdaten, sodass die Übernahme ins ERP schneller geht.

    Wir integrieren nicht tief in das ERP — die Branchen-Spezialisten machen Aufmaß-Logik, Stundenerfassung und Materialkalkulation seit Jahrzehnten richtig gut. Was wir liefern: strukturierte Lead-Daten, die Sie per Copy-Paste oder einfachen Export ins ERP übernehmen können. Bei größeren Setups (10+ Mitarbeiter, mehrere Standorte) sprechen wir im Onboarding über mögliche Webhooks oder einen vorbereiteten CSV-Export. Stand 2026: keine zertifizierten Direkt-Integrationen, bewusst — wir wollen kein Schein-Versprechen geben, das die ERP-Spezialisten besser einlösen können.

  14. Worauf muss ich bei Kundenfotos (z.B. Vor-Nachher-Bilder im Salon) DSGVO-seitig achten?

    Sie brauchen eine schriftliche, freiwillige und widerrufliche Einwilligung des abgebildeten Kunden vor der Veröffentlichung — am besten dokumentiert per Formular oder Mail. Pauschale „AGB-Klauseln“ reichen nicht. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.

    Im Pilot-Setup für Friseur stellen wir Ihnen ein einfaches Einwilligungs-Formular (Papier oder digital) und richten die Galerie so ein, dass Sie einzelne Bilder auf Wunsch wieder entfernen oder Gesichter unkenntlich machen können. Wichtig: keine Vorher-Nachher-Fotos ohne dokumentierte Einwilligung hochladen, auch nicht in Google-Profil oder Social Media — eine fehlende Einwilligung ist abmahnfähig (UWG + DSGVO). Bei Pro Plus KI prüft der Bild-Workflow vor dem Hochladen, ob eine Einwilligung im Kunden-Portal hinterlegt ist.

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